Fahrschule Willnecker - Elterlein - Geyer

Klasse B Schlüsselzahl 196


Was darf ich damit fahren?               Bild "Fahrzeuge:125.jpg"

Krafträder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, mit einer Leistung von maximal 11kW und einem Leistungsverhältnis von maximal 0,1kW/kg Leergewicht.

Die Berechtigung gilt nur im Inland!

Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung zum Beispiel die Erweiterung auf die Klasse A2 nach §15 Absatz 3 Fev nicht möglich ist.


Ausbildung

- Theoretische Schulung - mindestens 4 Unterrichtseinheiten a´ 90 min

- Praktische Schulung - mindestens 5 Unterrichtseinheiten a´ 90 min


Prüfung

Eine Prüfung ist nicht notwendig!


Voraussetzung für die Erteilung der Schlüsselzahl 196

1. Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
2. Mindestalter 25 Jahre.
3. Bei Beantragung den Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung vorlegt.
4. Innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Fahrerschulung die Schlüsselzahl beantragt.


Anmeldung

Eine Anmeldung ist ab sofort bei uns möglich. Gerne beraten wir Sie zum Ablauf und Kosten bei einem unverbindlichen Gespräch in unseren Geschäftsstellen. Nach der Beratung können Sie sich auch sofort anmelden. Bringen Sie dazu Ihren Ausweis und Führerschein mit.



| Sitemap | Letzte Änderung: Kurstermine (12.11.2024, 10:55:18) | Erstellt von Thomas Willnecker |
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